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   BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74   

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BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74 (https://dejure.org/1975,2835)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1975 - VI C 93.74 (https://dejure.org/1975,2835)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1975 - VI C 93.74 (https://dejure.org/1975,2835)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der Gewissensentscheidung - Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung - Allgemeine Glaubwürdigkeit als entscheidungserhebliches Kriterium

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Eine Gewissensentscheidung ist - wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) zutreffend dargelegt hat - eine ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.

    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch - wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der genannten Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung an Hand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet.

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Abgesehen davon, daß der erkennende Senat - wie auch schon der zwischenzeitlich zuständig gewesene VIII. Senat (vgl. BVerwG 30, 358 [360 f.]) - der Rechtsansicht des VII. Senat nicht in vollem Umfang folgt, beruft sich das Verwaltungsgericht zu Unrecht auf jene Rechtsprechung.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Auch der VII. Senat hat, wie dem Gesamtzusammenhang der Entscheidung BVerwGE 14, 146 (150) [BVerwG 11.05.1962 - VII C 143/60] zu entnehmen ist, die das Verwaltungsgericht nur in einem unzureichenden Auszug wiedergibt, eine ins einzelne gehende Prüfung, ob der objektive und der subjektive Tatbestand einer Gewissensentscheidung vorliegen, an Hand der Würdigung der Aussagen des Wehrpflichtigen verlangt.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Die dargestellte Ermittlung konkreter Anhaltspunkte muß sich auf alle in der Definition des Bundesverfassungsgerichts aufgeführten Elemente der Gewissensentscheidung beziehen, also neben der an "Gut" und "Böse" orientierten Entscheidung auch - und gerade - auf die Ernsthaftigkeit, die innere Verbindlichkeit der behaupteten Gewissensentscheidung, die von solcher Intensität sei muß, daß sie bei einem Zuwiderhandeln zu einer ernsten Gewissensnot führt (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, Erleichterungen für die Freistellung vom Kriegsdienst mit der Waffe - seine sie materieller oder lediglich verfahrensrechtlicher Art - zu gewähren (vgl. u.a. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 -).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch - wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der genannten Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung an Hand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet.
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts zur Wohltat der "geringeren Kontrolldichte", die dem Kriegsdienstverweigerer zuteil werden müsse, hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63) als rechtsirrig abgelehnt.
  • BVerwG, 03.06.1975 - VI C 88.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gesetzwidrige Reduzierung der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74
    Mit der einzelnen Argumenten, die das Verwaltungsgericht in seinem in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Urteil vom selben Tage - Az.: VG III/1 E 111/73 - (im Revisionsverfahren BVerwG VI C 88.74) zur Rechtfertigung seiner Ansicht heranzieht, hat sich der erkennende Senat schon wiederholt auseinandergesetzt und sie als unzutreffend zurückgewiesen.
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